werden sie
Mitglied
beim LTV von 1861
Herzlich willkommen in einem der größten Sportvereine des südlichen Märkischen Kreises!
Drucke den Aufnahmeantrag (pdf) aus:
Fülle das Formular aus und sende es unterschrieben an den
Lüdenscheider Turnverein v. 1861 e.V.
Geschäftsstelle
Honseler Bruch 2
58511 Lüdenscheid
Die Satzungs- und Datenschutzregeln zur Aufnahme sind hier.
- Der Jahresbeitrag wird im Regelfall per Einzugsermächtigung erhoben.
Alternativ kannst du den Beitrag bis zum 31.01. des Geschäftsjahres per Überweisung bezahlen. In diesem Fall wird aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10.– € fällig, die du auf den Beitrag aufschlagen musst. - Du erhältst den Aufnahmeantrag auch bei allen Vorstandsmitgliedern bzw. kannst diesen dort wieder unterschrieben zurückgeben.
- Du kannst den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auch während unserer Geschäftszeiten
(mittwochs, 17-19 Uhr) am Sportplatz Honsel abgeben oder dort einwerfen.
Unsere
Satzung
des LTV von 1861
Drucke unsere Satzung aus. Alternativ erhältst du sie gegen eine Kostenerstattung auf Anforderung bei unserer Geschäftsstelle.
Hier einige Punkte in Kürze:
• Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Vereinszweck ist die Förderung des Sports…
• Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Wenn in einer angemessenen Frist keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass dem Antrag stattgegeben wurde.
• Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und hat schriftlich bis zum 30. November (zzgl. 30.5. bei „Fechten“; halbjährlich) des Jahres zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
• Die Beiträge sind bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres zu zahlen, im Regelfall Einzugsverfahren. [Fechten: vierteljählich per Einzug]
• Adressenänderungen sind dem Vorstand schriftlich zu melden. Für Versäumnisse aufgrund fehlerhafter Adressen haftet das Vereinsmitglied.