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Warum LTV1861?

Der LTV 1861 bietet ein außergewöhnlich breites und inklusives Sportangebot – insgesamt 16 Sportarten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen. Bei uns findet jeder die passende Bewegung, egal ob leistungsorientiert, gesundheitsbewusst oder einfach aus Freude am Sport.

Unsere Angebote fördern Gesundheit, Motorik und Koordination und unterstützen damit sowohl die körperliche Fitness als auch das allgemeine Wohlbefinden.
Besonders stolz sind wir auf unsere Abteilung für Menschen mit Behinderung, die jedem den Zugang zum Sport ermöglicht.

Doch der LTV 1861 steht nicht nur für Bewegung – sondern auch für Unterhaltung, Gemeinschaft und Geselligkeit. Hier entstehen Freundschaften, man hält sich gemeinsam fit und erlebt ein aktives Vereinsleben.

Kurz gesagt: Vielfältig, inklusiv, gesundheitsorientiert und familiär – das macht den LTV 1861 zur idealen Wahl für alle, die sich sportlich betätigen und gleichzeitig Teil einer starken Gemeinschaft sein möchten.

Werde Mitglied beim LTV1861

Wir möchten dir die Aufnahme so einfach wie möglich machen. Daher kannst du deinen Aufnahmeantrag komplett digital ausfüllen und per E-Mail an uns senden. Nur die Unterschrift benötigen wir später – entweder vor Ort  oder nach dem Ausdrucken per Post.
So funktioniert’s:

  1. Lade den Aufnahmeantrag (pdf) herunter und fülle ihn direkt am Computer oder Smartphone aus.
  2. Sende das ausgefüllte Dokument per E-Mail post@ltv1861.de an unsere Geschäftsstelle.
  3. Bevorzugt: Komm kurz persönlich vorbei und unterschreibe den Antrag vor Ort – schnell und unkompliziert.
    Alternativ: Drucke den Antrag aus, unterschreibe ihn und sende ihn uns per Post oder bring ihn persönlich vorbei.

Formular vor Ort erhältlich
Falls du keinen digitalen Zugang nutzen möchtest, kannst du den Aufnahmeantrag auch während unserer Geschäftszeiten (mittwochs, 17.00 – 19.00 Uhr) am Sportplatz Honsel erhalten und diesen dort wieder unterschrieben zurückgeben, bzw. dort einwerfen.

Postanschrift:

Lüdenscheider Turnverein v. 1861 e.V.
Geschäftsstelle
Honseler Bruch 2
58511 Lüdenscheid

Satzung & Datenschutz
Hier sind die aktuellen Satzungs- (pdf) und Datenschutzregeln (pdf) zur Aufnahme.

Wichtige Hinweise zum Beitrag
Der Jahresbeitrag wird üblicherweise per Einzugsermächtigung abgebucht. Wenn du stattdessen per Überweisung zahlen möchtest, muss der Betrag bis zum 31.01. des Geschäftsjahres eingehen. Dafür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 € an, die du dem Beitrag hinzurechnen musst.

Weitere Abgabemöglichkeiten
Du kannst den unterschriebenen Antrag außerdem zu unseren Geschäftszeiten (mittwochs, 17.00 –19.00 Uhr) am Sportplatz Honsel abgeben oder dort einwerfen. Auch alle Vorstandsmitglieder nehmen ausgefüllte Anträge entgegen.

Herzlich willkommen in einem der größten Sportvereine des südlichen Märkischen Kreises!

Drucke den  Aufnahmeantrag (pdf) aus. Fülle das Formular aus und sende es unterschrieben an den:

Lüdenscheider Turnverein v. 1861 e.V.
Geschäftsstelle
Honseler Bruch 2
58511 Lüdenscheid

Die Satzungs- und Datenschutzregeln zur Aufnahme sind hier:

  • Der  Jahresbeitrag wird im Regelfall per Einzugsermächtigung erhoben. Alternativ kannst du den Beitrag bis zum 31.01. des Geschäftsjahres per Überweisung bezahlen. In diesem Fall wird aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10.– € fällig, die du auf den Beitrag aufschlagen musst.
  • Du erhältst den Aufnahmeantrag auch bei allen Vorstandsmitgliedern bzw. kannst diesen dort wieder unterschrieben zurückgeben.
  • Du kannst den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auch während unserer Geschäftszeiten (mittwochs, 17-19 Uhr) am Sportplatz Honsel abgeben oder dort einwerfen.

Unsere Satzung

Hier kannst du unsere Satzung (pdf) ausdrucken. Alternativ erhältst du sie gegen eine Kostenerstattung auf Anforderung bei unserer Geschäftsstelle.

Hier einige Punkte in Kürze:

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Vereinszweck ist die Förderung des Sports…
  • Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Wenn in einer angemessenen Frist keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass dem Antrag stattgegeben wurde.
  • Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und hat schriftlich bis zum 30. November (zzgl. 30.5. bei „Fechten“; halbjährlich) des Jahres zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Die Beiträge sind bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres zu zahlen, im Regelfall Einzugsverfahren (Fechten: vierteljählich per Einzug).
  • Adressenänderungen sind dem Vorstand schriftlich zu melden. Für Versäumnisse aufgrund fehlerhafter Adressen haftet das Vereinsmitglied.